Es wurde wieder diskutiert: 2. Hybrider UDVeo-Rechtsworkshop am 20. April 2022

Es wurde wieder diskutiert: 2. Hybrider UDVeo-Rechtsworkshop am 20. April 2022

Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr und die Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg haben im Rahmen ihrer gemeinsamen Arbeit im Projekt UDVeo am 20. April 2022einen Workshop zum Thema Luftrecht an der Schnittstelle U-Space und Single European Sky veranstaltet. Es wurde in einer kleinen Expert:innen Runde sich zum Thema ausgetauscht und die unterschiedlichen Herausforderungen beleuchtet.

Nach einer Begrüßung von Dr. Judith Reuter (Abteilungsleitung Luftverkehr, BWI) und rechtlichen Einleitung in die Thematik durch Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms (Professur für Öffentliches Recht, insb. Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht HSU) freute sich UDVeo im Besonderen als Rechtexperten und Gast Prof. Dr. Stefan Oeter (Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches Öffentliches Recht, Universität Hamburg, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des BMDVs) begrüßen zu dürfen. Prof. Dr. Stefan Oeter hat den Teilnehmenden in seinem Impulsvortrag „Der Regimewechsel aus dem polizeirechtlichen Paradigma zur privat organisierten Infrastruktur“ einen Überblick über die zunehmende Privatisierung im Bereich der (bemannten) Luftfahrt verschafft und ist insbesondere auf die rechtlichen Folgefragen und Problematiken der verbleibenden staatlichen Gewährleistungsverantwortung eingegangen.

Hieran schlossen zwei Impulsvorträge von Jurist:innen der Drohnenprojekte UDVeo, RIVA und iLUM an, die an den Professuren von Prof. Dr. Alexander Fay (HSU) und Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms beforscht werden. Flemming Kilian (HSU, UDVeo) und Karlotta Victor (BWI, UDVeo) haben zunächst die unionsrechtlichen Strukturen eines U-Spaces und des Single European Skys vergleichend dargestellt und herausgestellt, dass die Verkehrsmanagementstruktur beider Systeme sehr ähnlich ist, wobei sich die Anforderungen an die Verteilung und Nutzung von Informationen und entsprechende Bedingungen an private Organisationen gleichzeitig stark unterscheiden. Welche Folgen diese Differenzierung bei der Integration der Systeme aufzeigen, wurde angerissen. Von Josina Johannsen (HSU, iLUM) und Christian Worpenberg (HSU, RIVA) wurden die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Implikationen der im UTM bzw. ATM Management vorzufindenden Dienste beleuchtet. Auch hier wurde festgestellt, dass eine Ähnlichkeit zu statuieren ist, die dazu führt, dass über eine hoheitliche Qualifizierung der U-Space-Dienste und damit verwaltungsrechtlichen Beleihungsnotwendigkeit für die Erbringung der U-Space-Dienste nachzudenken ist.

Nach einer Mittagspause ließ der Workshop Raum für eine ausführliche Diskussion, die von Denise Jacholke (Drohnenprojekt LUV, BWI) moderiert wurde. Es wurden die in den Vorträgen aufgeworfenen Rechtsfragen diskutiert, wobei insbesondere die Frage, wie die rechtliche Infrastruktur eines U-Space Wettbewerb überhaupt gewährleisten kann, im Fokus stand.

Das Programm zur Durchsicht finden Sie hier.